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Vor der ersten Therapie-Einheit 

Für physiotherapeutische Behandlungen ist ein Verordnungsschein erforderlich. Wenn Sie Beschwerden haben oder eine Operation geplant ist, lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Haus-/Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. 

Diesen Verordnungsschein sollten Sie noch vor der ersten Therapieeinheit chefärztlich bewilligen lassen. Das können Sie direkt vor Ort bei der jeweiligen Krankenkasse erledigen, oder Sie reichen den Verordnungsschein per Post oder Email zur chefärztlichen Bewilligung ein. 

Bitte beachten Sie, dass ich Wahltherapeutin bin und keine Kassenverträge bestehen. Sie bekommen daher nicht den ganzen Betrag von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, wie hoch der Betrag ist, den Sie am Ende der Therapieserie refundiert bekommen. Je nach Krankenkassa variiert dieser Betrag pro Therapieeinheit. Das Honorar für eine Therapie finden Sie unter folgendem Link: Therapiekosten. 

Zur ersten Therapie-Einheit

Zur ersten Therapieeinheit bitte ich Sie, alle vorhandenen Befunde, die bewilligte Verordnung, ein großes Handtuch und bequeme oder sportliche Kleidung mitzubringen. 

In der ersten Therapie möchte ich Sie kennenlernen und einen genauen Befund erheben, um nicht nur Ihre Symptome, sondern auch die Ursachen behandeln zu können. Auf dieser Basis definieren wir gemeinsam ein therapeutisches Ziel. Alle weiteren Maßnahmen, Therapien und Übungen werden individuell auf Sie und Ihr aktuelles Befinden abgestimmt. 

Sollten Sie zu Beginn oder während der Therapie Fragen haben, zögern Sie bitte nie, diese zu stellen. Ich werde versuchen, bestmöglich zu erklären, warum welche Therapien Anwendung finden.

Zukünftige Termine 

Bitte überlegen Sie schon im Vorhinein, wann Sie Folgetermine vereinbaren möchten, um Wartezeiten zu verkürzen. Sollten Sie eine Operation geplant haben, empfehle ich, bereits davor Termine zu vereinbaren, damit ich Ihnen zeitgerecht Behandlungen anbieten kann.